- 4870 d -

1329. September 15. Semidrozicz (Schöbekirch) vor der Kirche.

XVII kal. Oct.

Hermann, Schulze von Wycherow (Weicherau), sagt in dem Prozess zwischen den Pfarrern von Kostenblut und Schöbekirch als achter Zeuge aus, er sei ca. 60 Jahr alt und wisse nichts anders, als dass nach der Gründung der Kirche zu Semydrozicz (Schöbekirch) der Pfarrer Johann von K. mit dem Pfarrer von Sch. wegen dieser Zehnten sich stritt, und dass vereinbart wurde, dass jährlich der Pfarrer von Sch. dem Pfarrer von K. für diese Zehnten 4 Mk. zahlen solle; dies habe er vom Pfarrer Johann von K. selbst gehört. Er wisse aber nicht, ob nur auf dessen Lebenszeit. Er habe ferner erzählen hören, dass vor der Gründung der Kirche von Sch. die Zehnten der Kirche zu K. gegeben wurden. Das könne er aber als sicher aussagen, dass die Leute zu Sch. mit den geistlichen Sakramenten versorgt wurden (sc. von K. aus), und dass er sie nach K. zum Anhören des Gottesdienstes habe reiten sehen, sowie dass zu ihnen der Priester mit dem Leib des Herrn ritt sowie zur Beerdigung. Weiteres wisse er nicht. - Johann von Sabloth, als neunter Zeuge, versichert, ca. 70 Jahr alt zu sein und 2 1/2 Hufen zu besitzen. Er wisse, dass vor der Gründung der Kirche zu Sch. von allen Gütern zu Semydrozicz die Zehnten an die Kirche zu K. entrichtet und auf den Pfarrhof des Pfarrers von K. gebracht wurden. Er habe dies mit eigenen Augen gesehen und von seinem Vater, der diese Zehnten fuhr, gehört. Ebenso wisse er von jenen 4 Mk.; ob sie aber nur zu Lebzeiten des Pf. Joh. des Schwaben gegeben wurden, wisse er nicht etc. - Herr Nikolaus, Pf. zu Wyow (Viehau, Kr. Neumarkt), sagt als zehnter Zeuge aus, er wisse, dass der weiland Pfarrer Johann der Schwabe von K. die Gründung der Kirche zu Sch. angefochten hätte, und dass vereinbart worden wäre, seiner Kirche anstelle der Zehnten 4 Mk. zu geben. Aus dem öffentlichen Gerede habe er vernommen, dass die Kirche zu Sch. selbst verpflichtet sei, die 4 Mk. in K. zu zahlen, und dies wisse er daher, weil Konrad, weiland Pfarrer zu Sch., ihm gesagt habe, er (der Pfarrer von Sch.) werde jene 4 Mk. auf dem Wege des Austausches loswerden etc.

Diese drei Zeugen wurden von Jakob (Pf. v. Karschau), Prokurator des Pfarrers von K., vorgeführt vor Johann, Pf. de Pauli villa (Pohlsdorf, Kr. Neumarkt), und Jakob, Pfarrer von Kerczicz (Kertschütz), als von den Richtern dazu Deputirte, welche Zeugen ihre Aussagen beschworen und zwar der Pfarrer von Viehau auf die Evangelien, die beiden andern auf das Kruzifix.


Prozessrotulus des Vincenzstifts etc.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.